Steuerberatung -

Um ein Jahr verschoben: Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen

Mit Schreiben vom 06.03.2006 (IV C 2 – S 2236 – 10/05; BStBl I, 248) hat das BMF ausführlich zu der ertragsteuerlichen Behandlung von Biogasanlagen und der Energieerzeugung durch Biogas Stellung genommen.

Diese Regelungen sollten erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2005 beginnen, also bereits für das laufende Jahr.

Nach zahlreichen Protesten weist das BMF die Finanzbehörden jetzt an, die Regelungen erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 beginnen, soweit sich in den Fällen der Energiezeugung aus Biogasen für den Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis ergeben.

vgl. auch BMF-Schreiben vom 06.03.2006 (IV C 2 – S 2236 – 10/05; IV B 7 – S 2734 – 4/05).

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 29.06.06