Anwendung des BFH-Urteils vom 09.11.2006, V R 9/04, BStBl 2007 II S. 285
Das Bundesministerium der Finanzen meint: Die vom Erwerber übernommene Grunderwerbsteuer gehört bei Grundstücksverkäufen nicht zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.
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Umsatzsteuer; Grunderwerbsteuer als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Grundstückskaufverträgen
Quelle: BMF - Schreiben vom 24.09.07