Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters
BMF nimmt Stellung zur Selbständigkeit von Geschäftsführern und zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsführungsleistungen gegen Sonderentgelt und damit als steuerpflichtige Leistungen erbracht werden, und wann demgegenüber von nicht steuerbaren Gesellschafterbeiträgen auszugehen ist.
Lesen Sie mehr zum Thema:
Umsatzsteuer; Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Quelle: BMF - Schreiben vom 31.05.07