Anwendung des BFH-Urteils vom 15.03.2007, V R 55/03
Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 15.03.2007, V R 55/03 sind, soweit der BFH in den Leitsätzen 4 und 5 sowie in den nicht tragenden Urteilsgründen zu § 4 Nr. 16 UStG Stellung nimmt, über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
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Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung medizinischer Laborleistungen
Quelle: BMF - Schreiben vom 17.12.07