Steuerberatung -

Umsatzsteuer: Vermietung von Wohnraum und Abgabe von Mahlzeiten durch ein Studentenwerk

Das Bundesministerium der Finanzen äußert sich zur Anwendung der BFH-Urteile vom 19.05.2005, V R 32/03, BStBl. II, S. 900 und 28.09.2006, V R 57/05.

Die Grundsätze der BFH-Urteile vom 19.05.2005, V R 32/03, BStBl. II, S. 900 und 28.09.2006, V R 57/05, soweit sie die unmittelbare Berufbarkeit auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der 6. EG-Richtlinie (ab 01.01.2007 Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) betreffen, über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden.

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Umsatzsteuer; Vermietung von Wohnraum und Abgabe von Mahlzeiten durch ein Studentenwerk

Quelle: BMF - Schreiben vom 27.09.07