Steuerberatung -

Umsatzsteuer: Verwertung von Sachen

Nach der Rechtsprechung des BFH kommt es bei der Veräußerung eines zur Sicherung übereigneten Gegenstands an einen Dritten durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Sicherungsnehmers zu insgesamt drei Umsätzen. Die Urteils-Grundsätze sind in allen offenen Fällen anwendbar.

BMF-Schreiben vom 30.11.2006 (IV A 5 - S 7100 - 166/06): Umsatzsteuer; Verwertung von Sachen

Quelle: BMF - Schreiben vom 30.11.06