Steuerberatung -

Umsatzsteuerlich Behandlung der Überlassung von VIP-Logen

Bei Abschluss von Sponsoring-Verträgen werden dem sponsernden Unternehmen neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die neben der Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung auch die Möglichkeit der Bewirtung des sponsernden Unternehmens und seiner Gäste beinhalten.

Das BMF hat nunmehr ein umfangreiches Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Nutzung von so genannten VIP-Logen in Sportstätten durch den sponsernden Unternehmer herausgegeben.

Das BMF stellt hierin u.a. klar, dass der sponsernde Unternehmer die auf die Aufwendungen für die Nutzung einer VIP-Loge entfallende Vorsteuer unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG abziehen kann. Gibt der sponsernde Unternehmer Eintrittsberechtigungen hingegen unentgeltlich an seine Geschäftsfreunde weiter, so ist der Vorsteuerabzug aus den betreffenden Aufwendungen nach § 15 UStG Abs. 1a Nr. 1 UStG nur zulässig, wenn kein Geschenk vorliegt. Eine Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe komme nicht in Betracht, weil die Abgabe aus unternehmerischen Gründen erfolge.

Des Weiteren nimmt das BMF Stellung zu

  • Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006
  • der Überlassung von so genannten „Buisiness-Seats“
  • anderen Veranstaltungen in Sportstätten
  • Veranstaltungen außerhalb von Sportstätten.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 28.11.06