Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschiedet.
Es sieht eine Senkung der Steuerlast der Kapitalgesellschaften von knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent vor.
Kapitalgesellschaften zahlen derzeit auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer (25 Prozent), Gewerbesteuer (im Durchschnitt 17 Prozent) und Solidaritätszuschlag. Nominal sind das 38,7 Prozent. Diese Belastung soll nun auf 29,83 Prozent sinken. Dafür wird die Körperschaftssteuer auf 15 Prozent reduziert.
Für Kapitalgesellschaften wird außerdem eine so genannte modifizierte Zinsschranke eingeführt. Zinskosten ("saldierte Zinsaufwendungen") können dann nur noch abhängig von der Höhe des Gewinns von der Körperschaftssteuer abgezogen werden.
Für private Kapitalerträge wird ab 2009 eine Abgeltungssteuer mit einem attraktiven, einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent eingeführt.
Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 14.03.07