Steuerberatung -

Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG

Behandlung von Veräußerungskosten, die vor oder nach dem Jahr der Anteilsveräußerung entstanden sind

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Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG

Quelle: BMF - Schreiben vom 17.03.08