Die Bundesregierung strebt bereits rückwirkend zum 01.01.2007 verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Stiftungen an.
Im Einzelnen ist Folgendes geplant:
- Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300 € - Voraussetzung: Abzug kann geltend machen, wer monatlich 20 Zeitstunden im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut (z.B. bei AWO/DRK);
- Anhebung der sog. steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.848 € auf 2.100 €;
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 %/10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG) auf 20 %;
- verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine;
- Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von insgesamt 30.678 € auf 35.000 € Einnahmen im Jahr (ebenso Anhebung der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen);
- Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden, § 10b Abs. 1a EStG) von 307.000 € auf 750.000 €;
- Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen - dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags;
- Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen;
- bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht;
- Bürokratieabbau im Spendenrecht.
Diese Maßnahmen kosten rund 400 Mio. €.
Zurzeit erarbeitet das BMF auf der Basis dieser Eckpunkte einen Referentenentwurf. Nach jetzigem Stand ist die Kabinettbefassung für Januar/Februar 2007 geplant.
Quelle: 'Initiative ?Hilfe für Helfer', Pressemitteilung des BMF - vom 04.12.06