Steuerberatung -

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Korrespondierende Besteuerung sichergestellt

Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde eine längst überfällige Änderung realisiert, die eine korrespondierende Besteuerung einer vGA bei der GmbH (kein Betriebsausgabenabzug) und beim Gesellschafter (Besteuerung zur Hälfte als Einnahmen aus Kapitalvermögen) sicherstellt.

Zur Verdeutlichung dieser Neuregelung folgendes Beispiel:

Die GmbH zahlt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer A ein Jahresgehalt von 100.000 € aus, das sie als Betriebsausgaben abzieht. A versteuert diesen Betrag in voller Höhe als Arbeitslohn. Seine Einkommensteuerveranlagung wird vom Finanzamt endgültig (das heißt, ohne Vorbehalt der Nachprüfung) durchgeführt. Später stellt das Finanzamt während einer Betriebsprüfung bei der GmbH zutreffenderweise fest, dass nur ein Gehalt von 80.000 € angemessen ist, und behandelt die 20.000 € als vGA, die die GmbH nicht als Betriebsausgaben abziehen kann.

Bisher musste A trotzdem den vollen Betrag versteuern, wenn seine Einkommensteuerfestsetzung nicht mehr änderbar ist. Jetzt ist sichergestellt, dass A den Betrag von 20.000 € (= vGA) nur zur Hälfte als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern muss und bei ihm nur ein Betrag von 80.000 € als Arbeitslohn angesetzt wird.

Quelle: - vom 12.12.06