Das Bundesministerium der Finanzen gibt dies, sowie die Aussetzung der Vollziehung bekannt.
Lesen Sie das BMF-Schreiben vom 04.05.2007 (IV A 7 - S 0623/07/0002) im Volltext:
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 2 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007)Quelle: BMF - Schreiben vom 04.05.07