BMF-Schreiben zur Anwendung des BFH-Urteils vom 05.09.2006 (VI R 41/02)
Die Rechtsgrundlsätze des BFH-Urteils vom 05.09.2006 (VI R 41/02) sind nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.
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Verhältnis von § 8 Abs. 2 und 3 EStG bei der Bewertung von Sachbezügen
Quelle: BMF - Schreiben vom 28.03.07