Steuerberatung -

Verluste aus beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Das Bundesministerium der Finanzen äußert sich zur steuerrechtlichen Behandlung von Einlagen im Rahmen des § 15a EStG in Folgejahren.

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Verluste aus beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Quelle: BMF - Schreiben vom 19.11.07