Steuerberatung -

Veröffentlichung des Gutachtens der TU München zum Erwerb und der Übernahme von Firmen durch Finanzinvestoren

Die TU München hat heute ihr im Auftrag des BMF erstelltes Gutachten zum Erwerb und der Übernahme von Firmen durch Finanzinvestoren veröffentlicht.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Im Zentrum der Empfehlungen der Gutachter stehen steuerliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Förderung des Beteiligungskapitalmarktes. So soll nach den Vorstellungen der Gutachter von einer Besteuerung der Beteiligungskapitalgesellschaft abgesehen werden, indem diese generell von der Körperschaft- und GewerbesteuerGewerbesteuer befreit werden. Durch flankierende Regelungen soll zudem gesetzlich ausgeschlossen werden, dass Beteiligungskapitalgesellschaften gewerbliche Einkünfte erzielen können.
 
Diese Auffassung wird vom Bundesfinanzministerium nicht geteilt.
 
Die Gutachter verkennen dabei, dass ihre Vorschläge nicht nur von ihnen intendierte Effekte bewirken, sondern zahlreiche Gestaltungsspielräume eröffnen. Durch eine Umqualifizierung gewerblicher Einkünfte in Beteiligungseinkünfte kann das bestehende Steuersatzgefälle zwischen dem einkommensteuerlichen Spitzensteuersatz und der künftigen Abgeltungssteuer für massive steuerliche Gestaltungen ausgenutzt werden.
 
Andere Vorschläge der Gutachter sind bereits durch den Regierungsentwurf zur Unternehmensteuerreform überholt. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne entfalten Vorschläge, die nach bisher geltendem Recht zu steuerfreien Veräußerungsgewinnen geführt hätten, keine Wirkung. Daher hatten die Gutachter sich für eine teilweise Beibehaltung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen ausgesprochen, die im Rahmen der Unternehmensteuerreform aufgehoben werden soll.
 
Die vorgeschlagenen steuerlichen Sonderregelungen für die Beteiligungskapitalbranche führen zu erheblichen Steuerausfällen (geschätzt rund 15 bis 20 Mrd.  EuroEuro). Daher ist eine Umsetzung in dieser Form ausgeschlossen.
 
Zudem ist eine derartig breite Förderung auch nicht erforderlich. Deutliche Anzeichen für ein Marktversagen existieren ausschließlich im eng abgegrenzten Bereich der Wagniskapitalfinanzierung. Nur in diesem Bereich besteht eine Rechtfertigung für gezielte steuerliche Förderung. Der Umfang dieser steuerlichen Förderung muss zudem mit dem grundlegenden Ziel der Haushaltskonsolidierung vereinbar sein.
 
Die vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen sollen nach den Vorschlägen der Gutachter mit einem liberalen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Beteiligungskapitalfonds verknüpft werden. Im Ergebnis sehen die Gutachter insgesamt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Vermeidung von negativen Auswirkungen von Beteiligungskapitalfinanzierungen. Das BMF prüft derzeit, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf generell hinsichtlich möglicher Risiken von Finanzinvestitionen besteht.
 
Eine Kurzversion des Gutachtens haben die Autoren im Internetauftritt der TU München eingestellt. Sie kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 21.05.07