Steuerberatung -

Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen

Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen werden im Rahmen von Betriebsprüfungen stets besonders intensiv untersucht. Will der Unternehmer vor unangenehmen Überraschungen geschützt sein, so kann er die Durchführung eines Vorabverständigungsverfahrens nach den DBA zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen beantragen.

Hierzu muss der Antragsteller den Finanzbehörden die für eine sachgerechte Verrechnungspreisprüfung erheblichen, ihm bekannten Tatsachen vollständig unterbreiten und sie bei der weiteren Sachaufklärung ohne Einschränkung unterstützen.

Zuständig für die Durchführung eines Vorabverständigungsverfahrens ist das Bundeszentralamt für Steuern. Für die Erteilung von Vorabzusagen und für den Erlass entsprechender Steuerbescheide sind wiederum die örtlichen Finanzbehörden zuständig.

Die deutschen Finanzbehörden führen das Verfahren mit dem Ziel durch, Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerverwaltungen verschiedener Staaten und den Unternehmen über Verrechnungspreismethoden und eine dadurch drohende wirtschaftliche Doppelbelastung soweit möglich im voraus einvernehmlich zu vermeiden.

Das BMF-Schreiben nimmt sehr ausführlich Stellung zur Eröffnung und zur Durchführung des recht komplizierten Verfahrens, seiner Umsetzung und zur Bindungswirkung.

Hinweis: Das BMF weist darauf hin, dass die Grundsätze des Schreibens entsprechend anzuwenden sind in Fällen von Vorabverständigungsverfahren zur fremdvergleichskonformen Gewinnverteilung zwischen einem inländischen Unternehmen und dessen ausländischer Betriebstätte und zur Gewinnermittlung inländischer Betriebstätten ausländischer Unternehmen.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 05.10.06