Steuerberatung -

Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)

Dies wurde in gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.03.2007 bekannt gegeben.

Lesen die das Schreiben im Volltext:

Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)

Quelle: BMF - Schreiben vom 19.03.07