Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
Weitere Informationen finden Sie unter:
Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO)
Quelle: BMF - Schreiben vom 10.03.08