Das Bundesministerium der Finanzen äußerte sich in seinem Schreiben vom 14.04.2008 - IV A 4 - S 0338/07/0003 - zum diesen Themen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Abs. 2 FGO)
Quelle: BMF - Schreiben vom 14.04.08