Das Bundesministerium der Finanzen äußert sich zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften (§ 10 Abs. 3 EStG i.d.F. bis VZ 2004, § 10 Abs. 4a EStG n.F.).
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Vorsorgeaufwendungen bei Gesellschafter-GeschäftsführernQuelle: BMF - Schreiben vom 22.05.07