Das Finanzgericht Köln, eines der größten deutschen Finanzgerichte, bleibt als eigenständiges Gericht im Gerichtsgebäude Appellhofplatz im Zentrum von Köln bestehen. Nach intensiver Prüfung durch das Justizministerium NRW steht fest, dass die angedachte Zusammenlegung mit dem Finanzgericht Düsseldorf mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen würde.
Die Erhaltung beider Gerichtsstandorte ist vor allem auch eine bürgerfreundliche Entscheidung, weil die Justiz damit vor Ort präsent bleibt und dem Bürger unnötige Wege und Kosten erspart bleiben. Vor den Finanzgerichten nehmen die Kläger ihre Interessen nämlich häufig noch persönlich wahr. So nehmen beim Finanzgericht Köln im Jahr ca. 1.250 Bürgerinnen und Bürger selbst an Gerichtsterminen teil. Insgesamt suchen jährlich in etwa 7.500 Verfahrensbeteiligte (Kläger, Bevollmächtigte, Vertreter der Finanzämter, Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter) das Gericht persönlich auf. Von diesen Verfahrensbeteiligten kommt dabei nur ein kleiner Teil unmittelbar aus Köln.
Die überwiegende Mehrheit dagegen kommt aus dem gesamten Gerichtsbezirk, der den kompletten Regierungsbezirk Köln umfasst. Dabei ist der Gang vor das Finanzgericht für die Bürger durchaus lohnenswert. So führten im Jahr 2006 wie bereits in den Vorjahren gut 40% der Klagen vor dem Finanzgericht Köln zu einem Erfolg oder Teilerfolg und damit zu einer Steuerminderung für die Steuerpflichtigen. Eine vergleichbare Erfolgsquote ergibt sich in etwa für die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz.
Das Finanzgericht Köln hat 15 Senate mit 54 Richterinnen und Richtern. Derzeit sind ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im nichtrichterlichen Dienst beschäftigt. Rund 370 Bürgerinnen und Bürger nehmen die Aufgabe der ehrenamtlichen Richter wahr.
Quelle: FG Köln - Pressemitteilung vom 12.06.07