Gravierende Einschnitte bringt erst die Abgeltungsteuer 2009. Das laufende Jahr können Sparer in Ruhe zur Anpassung nutzen.
Unternehmensteuerreform und Jahressteuergesetz bringen eine Fülle von großen und kleinen Änderungen. Das betrifft nahezu alle Bereiche des betrieblichen und privaten Bereichs, nur die §§ 20, 23 EStG sind nicht betroffen. Anleger müssen lediglich ein paar Nebeneffekte beachten.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sonderausgaben, hier lassen sich die Beiträge zur privaten Altersversorgung besser absetzen. Dafür können bei ab 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabeverträgen keine dauernden Lasten mehr berücksichtigt werden.
- Kapitalgesellschaften zahlen zehn Prozent weniger Körperschaftsteuer, so dass sie netto mehr Gewinne ausschütten können. Ihre deutschen Aktionäre müssen die Dividenden anschließend im Privatbereich in voller Höhe dem Abgeltungssatz von 25 Prozent unterwerfen.
- Die Riester-Förderung erreicht ihre Endstufe, indem die Grundzulage von 114 auf 154 Euro und der Zuschuss für den eigenen Nachwuchs von 138 auf 185 Euro pro Kind und Jahr steigt. Der maximale Sonderausgabenabzug erhöht sich von 1.750 auf 2.100 Euro.
- Selbstgenutzte Immobilien werden in die Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen. Das gilt für den Erwerb von Wohnung, Eigenheim und Genossenschaftsanteil sowie bei der Entschuldung von Hauskrediten. Aus einem angesparten Riester-Guthaben dürfen hierzu bis zu 75 Prozent entnommen werden. Die Rückzahlung erfolgt, indem der Förderberechtigte seinen Vertrag ganz normal weiter anspart und hierauf auch die Zulagen vom Staat fließen. Für den ab 2008 geborenen Nachwuchs erhöht sich die Kinderzulage von 185 auf 300 Euro jährlich und Sparer unter 21 Jahren erhalten bei Abschluss eines Vertrags einmalig eine Bonuszahlung von 100 Euro. Diese Änderungen kommen über das Wohn-Riester-Gesetz.
- Bei ausländischen REITs ist das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Spekulationsgewinne entfallen.
- Die Reise zur Hauptversammlung kann nicht mehr mit Übernachtungspauschalen abgerechten werden. Bei Hotels jenseits der Grenze muss der Einzelnachweis für den Werbungskostenabzug her.
- Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung nach § 10 Abs1. 1 Nr. 1a EStG wurde für Immobilien und Kapitalvermögen gestrichen, sofern der Vertrag nach 2007 abgeschlossen wurde.
- Beiträge zur Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der Rürup-Rente sind mit 66 statt 64 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Damit erhöht sich der Maximalbetrag auf 13.200 Euro und bei Ehepaaren unabhängig vom Einzahlenden auf 26.400 Euro.
- Durch das Wagniskapitalgesetz erhöht sich der Freibetrag für Veräußerungsgewinne im Rahmen des § 17 EStG auf 20.000 Euro.
- Geschlossene gewerbliche Fonds müssen die Neuregelungen der Unternehmensteuerreform ab 2008 mehr oder weniger für ihre die Renditekalkulation beachten. Das gilt für geänderte AfA-Regeln, den neuen Investitionsabzugsbetrag sowie die geänderte Gewinnhinzurechnung bei der Gewerbesteuer.
- Geschlossene Windkraftfonds außerhalb des Festlandsockels unterliegen jetzt der inländischen Besteuerung, so dass erstmals Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer anfallen.
Hintergrundinfos
Dazu im Buch "Kapitalanlage und Steuern 2008": Seite 7 unten bis Seite 8 Mitte.
Quelle: Axer - Beitrag vom 09.01.08