Steuerberatung -

Wichtige Änderung im Jahressteuergesetz 2007

Ab 2007 will das Finanzamt Schecks drei Tage früher haben

Auf eine bisher wenig beachtete Änderung der Modalitäten für Steuerzahlungen per Scheck weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006 wurde neu geregelt, dass bei Steuerzahlung per Scheck die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gilt.

Dies gilt für alle Schecks, die nach dem 31.12.2006 beim Finanzamt eingehen. Insbesondere Unternehmer, die zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen verpflichtet sind, müssen die Neuregelung bereits bei den Anmeldungen für den Monat Dezember beachten. Da diese Steuern am 10. des Folgemonats fällig sind, muss der Scheck künftig spätestens schon am 07. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen. Ansonsten entstehen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % der Steuer.

 

 

 

„Bisher galt die Steuer schon bei Scheckeingang als entrichtet. Tatsächlich geht das Geld aber erst mehrere Tage später auf dem Konto des Finanzamts ein. Bei der Vielzahl der Scheckzahler entstehen der öffentlichen Hand so erhebliche Zinsverluste“, erläutert Oberfinanzpräsidentin Andrea Heck zum Hintergrund der Gesetzesänderung. „Außerdem ist die neue Regelung gerechter gegenüber denjenigen Steuerzahlern, die ihre Abgaben überweisen und im Unterschied zu Scheckzahlern keinen Zinsvorteil aus der späteren Belastung ihres Kontos
ziehen.“

 

 

Wer seine Steuern bisher per Scheck bezahlt hat und sich die Überwachung des rechtzeitigen Scheckeingangs ersparen möchte, dem rät die Behördenleiterin dazu, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Pressemitteilung vom 21.12.06