Steuerberatung -

Wie wirken sich Zuschüsse einer Denkmalstiftung aus?

Den Eigentümern von Gebäuden, die nach dem jeweiligen Landesrecht Baudenkmäler sind, winken besondere Steuervorteile für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind:

Im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren können sie jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten für solche Baumaßnahmen als Werbungskosten (Vermietung) oder als Sonderausgaben (Selbstnutzung) abziehen. Aber wie sind Zuschüsse aus öffentlichen Kassen zu behandeln?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Aufwendungen des Steuerzahlers für die begünstigten Maßnahmen um Zuschüsse aus öffentlichen Kassen und um zweckgebundene Zuschüsse von Denkmalstiftungen privaten Rechts zu kürzen sind. Der Eigentümer hat gegen das Urteil allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, weil man aus dem Gesetz ableiten kann, dass die Aufwendungen des Steuerzahlers nur um Zuschüsse aus öffentlichen Kassen zu kürzen sind.

Quelle: FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.02.06