Steuerberatung -

Winterbeschäftigungs-Umlage

Steuerliche Behandlung der Winterbeschäftigungs-Umlage

Mit Verfügung vom 30.04.2007 hatte die OFD Rheinland auf die steuerliche Behandlung der Winterbeschäftigungs-Umlage in der Bauwirtschaft hingewiesen (Newsletter Nr. 21), insbesondere darauf, dass ab dem 01.05.2006 im Bauhauptgewerbe eine Winterbeschäftigungs-Umlage von 2 % der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte zu zahlen ist, wobei 1,2 % vom Arbeitgeber und 0,8 % vom Arbeitnehmer zu tragen sind.

Die OFD Münster weist mit neuerlicher Verfügung darauf hin, dass entsprechendes ab dem 01.11.2006 für Arbeitnehmer des Dachdeckerhandwerks und ab dem 01.04.2007 für Arbeitnehmer gilt, die im Garten- und Landschaftsbau beschäftigt sind.

Kurzinformation im Volltext

Quelle: OFD Münster - Kurzinformation Einkommensteuer vom 15.06.07