Altersbedingt stehen in vielen Wohnungseigentumsanlagen Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an. Nach geltendem Recht ist dafür grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, was nicht selten zu einem Sanierungsstau führt, wenn auch nur einer der Eigentümer damit nicht einverstanden ist.
Durch die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes soll hier Abhilfe geschaffen werden.
Zukünftig sollen qualifizierte Mehrheiten ausreichen, wenn gemeinschaftliches Eigentum an den Stand der Technik angepasst werden soll, z.B. durch Einbau eines Fahrstuhls oder Investitionen in Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung. Für die Baubranche dürfte dies zusätzliche Aufträge mit sich bringen.
Hinweis: Wenn Sie zukünftig Handwerkerrechnungen gegen die Wohnungseigentümergesellschaft geltend machen wollen, können Sie den einzelnen Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung in Anspruch nehmen.
Quelle: Bundesregierung - vom 09.08.06