Steuerberatung -

Wohnungsüberlassung an Miteigentümer

Bei der entgeltlichen Überlassung einer Wohnung an einen Miteigentümer durch die Grundstücksgemeinschaft ist das Mietverhältnis mit den anderen Miteigentümern nach dem Urteil des BFH vom 18.05.2004 (IX R 49/02) anzuerkennen.

Diese erzielen entsprechend ihren ideellen Miteigentumsanteilen anteilig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der anmietende Miteigentümer das gemeinschaftliche Wohnhaus insgesamt über seinen Miteigentumsanteil hinaus nutzt.

Erfolgt neben der Eigennutzung durch Miteigentümer auch eine Fremdvermietung durch die Grundstücksgemeinschaft, liegt hinsichtlich der Fremdvermietung eine Vermietung durch alle Miteigentümer vor. Das gilt unabhängig von der Eigennutzung durch einzelne Miteigentümer. Die Einkünfte sind allen Miteigentümern entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zuzurechnen. In ihrer Kurzinformation zur Einkommensteuer zeigt die OFD Düsseldorf die gesamte Problematik anhand eines Beispiels mit Lösung auf.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: OFD Düsseldorf - Kurzinformation Einkommensteuer vom 09.03.05