Steuerberatung -

Zahlungsansprüche für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach der EU-Agrarreform (GAP-Reform)

Zuteilung, Veräußerung und Verpachtung von Zahlungsansprüchen

Die Erfüllung der mit dem Zahlungsanspruch zusammenhängenden Cross-Compliance Kriterien allein begründet keinen Leistungsaustausch.

 


Die Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist keine Nebenleistung zur Grundstücksverpachtung:
Die Veräußerung eines Zahlungsanspruchs ist nicht nach § 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG steuerfrei.
Weder Veräußerung noch Verpachtung von Zahlungsansprüchen fallen unter die Durchschnittssatzbesteuerung.

Lesen Sie mehr zum Thema beim Bundesministerium der Finanzen:

 

Quelle: BMF - Schreiben vom 26.02.07