Zuteilung, Veräußerung und Verpachtung von Zahlungsansprüchen
Die Erfüllung der mit dem Zahlungsanspruch zusammenhängenden Cross-Compliance Kriterien allein begründet keinen Leistungsaustausch.
Die Verpachtung von Zahlungsansprüchen ist keine Nebenleistung zur Grundstücksverpachtung:
Die Veräußerung eines Zahlungsanspruchs ist nicht nach § 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG steuerfrei.
Weder Veräußerung noch Verpachtung von Zahlungsansprüchen fallen unter die Durchschnittssatzbesteuerung.
Lesen Sie mehr zum Thema beim Bundesministerium der Finanzen:
Quelle: BMF - Schreiben vom 26.02.07