Hierzu äußert sich das Bundesministerium der Finanzen aktuell im BMF-Schreiben vom 21.12.2007 - IV B 2 - S 2144/07/0002 - .
Lesen Sie das BMF-Schreiben im Volltext:
Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung
Quelle: BMF - Schreiben vom 21.12.07