Steuerberatung -

Zurückweisung der Einsprüche wegen der Höhe des Kindergeldes

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass die wegen der Höhe des Kindergelds für die Jahre 1996 bis 2000 eingelegten Einsprüche durch eine im JStG 2007 enthaltene Vorschrift mit Wirkung vom 01.01.2007 kraft Gesetzes zurückgewiesen worden sind.

Diese Einsprüche können keinen Erfolg haben, da die ab 01.01.1996 geltenden Regelungen zur Höhe des Kindergelds den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes entsprechen.

Soweit Einspruchsverfahren andere Rechtsfragen (z.B. die Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes - Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG -) oder Jahre ab 2001 betreffen, bleiben sie weiterhin anhängig. Widerspruchsverfahren wegen eines Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz werden von der Vorschrift ebenfalls nicht erfasst. Das JStG 2007 vom 13.12.2006 ist im BGBl I vom 18.12.2006 verkündet worden. Die Regelung zur Zurückweisung der Einsprüche wurde in Artikel 97 EGAO getroffen.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 21.02.07