Das BMF äußerte sich in einer Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder über die Zurückweisung von Aufhebungs- und Änderungsanträgen zur Grundsteuer sowie zur Bildung von Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung und der Berücksichtigung der sog. ERA-Anpassungsfonds in der Metall- und Elektroindustrie als auch zur Intlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften und der Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007.
Lesen Sie die BMF-Schreiben nach unter folgenden Links:
BMF-Schreiben vom 02.04.2007 (IV B 2 - S 2137/07/0003):
BMF-Schreiben vom 03.04.2007 (IV B 1 - S 2411/07/0002):
Quelle: BMF - vom 05.04.07