Benennung des Investitionsjahres, buchmäßiger Nachweis und ermäßigte Besteuerung des Auflösungsgewinns bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Weitere Informationen finden Sie unter:
Zweifelsfragen zu Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 ff. EStG
Quelle: BMF - Schreiben vom 30.10.07