OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.03.2024
3 Wx 24/24
Normen:
GmbHG § 57a; GmbHG § 9c Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2024, 239
Vorinstanzen:
AG Duisburg, vom 26.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen HRB

Antrag einer durch einen Einzelgesellschafter vertretenen Gesellschaft auf Eintragung einer beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister; Nicht ordnungsgemäße Erfolgung der Anmeldung der Satzungsänderungen sowie der Kapitalerhöhung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2024 - Aktenzeichen 3 Wx 24/24

DRsp Nr. 2024/6246

Antrag einer durch einen Einzelgesellschafter vertretenen Gesellschaft auf Eintragung einer beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister; Nicht ordnungsgemäße Erfolgung der Anmeldung der Satzungsänderungen sowie der Kapitalerhöhung

Tenor

I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Richter - vom 26.10.2023 wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 57a; GmbHG § 9c Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Beteiligte begehrt die Eintragung von am 05.06.2023 beschlossenen Satzungsänderungen in das Handelsregister.

Die im Rubrum näher bezeichnete Gesellschaft ist aufgrund Gesellschaftsvertrages vom 28.12.2021 seit dem 21.02.2022 mit einem Stammkapital von 25.000 € in das Handelsregister eingetragen. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war E.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 05.06.2023 bestellte dieser den Beteiligten zum (weiteren) einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und änderte die inländische Geschäftsanschrift. Die Eintragung dieser Umstände in das Handelsregister erfolgte aufgrund der durch den Verfahrensbevollmächtigten eingereichten Anmeldung vom 17.05.2023 am 13.07.2023.