I. Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Richter - vom 26.10.2023 wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Beteiligte begehrt die Eintragung von am 05.06.2023 beschlossenen Satzungsänderungen in das Handelsregister.
Die im Rubrum näher bezeichnete Gesellschaft ist aufgrund Gesellschaftsvertrages vom 28.12.2021 seit dem 21.02.2022 mit einem Stammkapital von 25.000 € in das Handelsregister eingetragen. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war E.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 05.06.2023 bestellte dieser den Beteiligten zum (weiteren) einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und änderte die inländische Geschäftsanschrift. Die Eintragung dieser Umstände in das Handelsregister erfolgte aufgrund der durch den Verfahrensbevollmächtigten eingereichten Anmeldung vom 17.05.2023 am 13.07.2023.
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