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VGH Bayern
VGH Bayern - Urteil vom 23.02.2024
20 B 20.2769
Normen:
KAG
Art.
5
Abs.
1
S. 1;
BGS/WAS § 5 Abs. 2;
AO
§
119
Abs.
1
;
Fundstellen:
KommP BY 2024, 183
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 14.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen RN 11 K 16.263
Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundeigentum wegen Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgungseinrichtung
VGH Bayern,
Urteil
vom 23.02.2024
- Aktenzeichen 20 B 20.2769
DRsp Nr. 2024/3580
Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundeigentum wegen Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgungseinrichtung
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