Der Streitwert wird auf 80.000 € festgesetzt.
Die Höhe des Streitwerts für den Normenkontrollantrag gegen Kapitel 4 (Freiraumentwicklung) und 5.2 (Wasserversorgung) der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/Osterzgebirge aus dem Jahr 2020 folgt aus § 52 Abs. 1, Abs. 8 GKG. Gemäß diesen Vorschriften ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag der beiden Antragstellerinnen für sie ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen.
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