Versicherungspflicht eines Bauingenieurs als mit Prokura ausgestatteter Betriebsleiter eines Bauunternehmens in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der ArbeitsförderungAnforderungen an die Festlegung des Streitgegenstands im sozialgerichtlichen Verfahren bei wiederholenden VerwaltungsaktenRechtsschutzbedürfnis bei einem bestandskräftig gewordenen BeitragsnachforderungsbescheidAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitKeine Verschiebung der Rechtsmachtverhältnisse mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung durch außerhalb des Gesellschaftsvertrages getroffene Abreden
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.06.2020 - Aktenzeichen L 5 KR 18/17
DRsp Nr. 2020/12511
Versicherungspflicht eines Bauingenieurs als mit Prokura ausgestatteter Betriebsleiter eines Bauunternehmens in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der ArbeitsförderungAnforderungen an die Festlegung des Streitgegenstands im sozialgerichtlichen Verfahren bei wiederholenden VerwaltungsaktenRechtsschutzbedürfnis bei einem bestandskräftig gewordenen BeitragsnachforderungsbescheidAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitKeine Verschiebung der Rechtsmachtverhältnisse mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung durch außerhalb des Gesellschaftsvertrages getroffene Abreden
Tenor
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