FG Köln - Urteil vom 19.03.2024
8 K 530/22
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;

Vertragsteuerliche Behandlung der Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung für den Verzicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit

FG Köln, Urteil vom 19.03.2024 - Aktenzeichen 8 K 530/22

DRsp Nr. 2024/5828

Vertragsteuerliche Behandlung der Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung für den Verzicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit

Tenor

Der Bescheid über Einkommensteuer 2017 vom 07.05.2020 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 15.02.2022 dahingehend geändert, dass hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. ... € eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) berücksichtigt wird. Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer für das Jahr 2017 wird gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung für den Verzicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit im Jahr 2017 streitig.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.