VG Stuttgart - Beschluss vom 28.10.2021 (A 5 K 2984/21)
Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 1. Juni 2020 - A 5 K 2329/20 - wird abgeändert. Die dem Kläger von der Beklagten zu erstattenden Kosten werden auf 1076,95 € festgesetzt. Die [...]