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Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 18.01.2024 (S 0353.1.1-8 St 43)

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 18.01.2024 (S 0353.1.1-8 St 43)

Die Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist eine Änderungsvorschrift, die es ermöglicht, Ereignisse, die bei Erlass des Bescheides noch nicht vorgelegen haben, nachträglich [...]
Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 21.02.2024 (S 3101.1.1 - 9/28 St 34)

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 21.02.2024 (S 3101.1.1 - 9/28 St 34)

Aus dem vom Bundesministerium der Finanzen jeweils bekanntgegebenen Basiszins ergeben sich unter Einbeziehung des Zuschlags von 4,5 Prozent ab dem Jahr 2018 folgende Kapitalisierungszinssätze: Kapitalisierungszinssatz [...]
Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 04.01.2024 (S 7107.2.1-137/7 St33)

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 04.01.2024 (S 7107.2.1-137/7 St33)

Ziel des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms ist es, Mobilfunklücken in Regionen zu schließen, in denen der Markt keine Versorgung hervorbringt. In diesen Gebieten soll die erstmalige Bereitstellung von mobilem [...]
Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 11.03.2024 (S 0338.1.1-5/24 St43St 43)

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 11.03.2024 (S 0338.1.1-5/24 St43St 43)

Das Verfahren zur Anbringung von Vorläufigkeitsvermerken ist im BMFSchreiben vom 15.01.2018 geregelt. Von der Möglichkeit eine Steuer nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO vorläufig festzusetzen, ist nur Gebrauch zu machen, [...]
Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 22.03.2024 (FG 2026.2.1-7/4 St43)

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 22.03.2024 (FG 2026.2.1-7/4 St43)

Sinn und Zweck ist u.a. die Entlastung der Finanzgerichte. Hierzu ist die sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts sowie eine fundierte Begründung der Einspruchsentscheidung erforderlich. Mit der Rechtshängigkeit (§ 66 [...]