2/14.7.4 Einzelne Aufgaben der Geschäftstätigkeit

Autoren: Klinkner/Fußangel/Janzen/Rätsch/Wagener

Die eigentlichen Stiftungsaktivitäten zur Erfüllung des in der Satzung niedergelegten Zwecks umfassen eine Fülle einzelner Tätigkeiten, die sich vor allem an der Größe und Gestaltungsform der Stiftung, ihrer Organisation und Arbeitsweise, den zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehenden Mitteln sowie an den durch die Satzung, eventuelle Geschäftsordnungen und andere Richtlinien vorgegebenen Bestimmungen ausrichten. Zu den üblichen Aufgaben der Stiftungsverwaltung zählen - soweit sie nach der jeweiligen Satzung nicht anderen Gremien zugewiesen sind - insbesondere:

die Entwicklung von Verfahren zur Entscheidungsfindung über konkrete Fördermaßnahmen,

die Vorbereitung der Beschlussfassung über die Vergabe der Stiftungsmittel,

Vorbereitung und Ausführung der einzelnen Fördermaßnahmen (z.B. Erarbeitung von Plänen zur Projektförderung, Prüfung von Förderanträgen, Vergabe von Forschungsaufträgen, Stipendien - im Rahmen der vorgegebenen Beschlussfassung zur Mittelvergabe -, Durchführung von Veranstaltungen, Veröffentlichungen usw.), ggf. durch Hilfspersonen gem. §  57 Abs.  1 AO,

Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen einer wirkungsvollen und wirtschaftlichen Stiftungstätigkeit,

Vorbereitung der Sitzungen der Stiftungsgremien, von Wahlen bzw. Berufungen der Mitglieder der Stiftungsgremien sowie schriftliche Protokollierung der Sitzungen,