FinMin Bayern - Erlass vom 29.03.2001 (S 4541)
Gesonderte Feststellungen sind durchzuführen, wenn sich ein Rechtsvorgang mit einem einheitlichen Gesamt(kauf)preis auf mehrere, in den Bezirken verschiedener GrESt-FÄ liegende Grundstücke bezieht oder ein Grundstück [...]