I.
Streitig ist, ob der Kläger zur Abgabe einer eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit eines Verzeichnisses über sein Vermögen aufgefordert werden durfte.
Der Kläger (geb. am 12.7.1943) war von Beruf selbständig tätiger Monteur (selbständig seit 1991), der beim Finanzamt ... zusammen mit seiner Ehefrau veranlagt wurde. Da er immer wieder laufend veranlagte Umsatz- und Einkommensteuern schuldig blieb, wurde sein Gewerbe auf Veranlassung des Beklagten (Finanzamt -FA-) mit Bescheid der Stadt ... vom 13.12.2000 (rechtskräftig seit Februar 2001) untersagt. Nach seinen Angaben ist der Kl seit Juni 1998 nichtselbständig tätig.
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