FG München - Urteil vom 16.12.1999
13 K 143/96
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStR Abschn. 157 Abs. 5 ;

Aufteilung eines Grundstückskaufpreises; zu den tatsächlichen Voraussetzungen sog. anschaffungsnaher Aufwendungen

FG München, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen 13 K 143/96

DRsp Nr. 2001/2159

Aufteilung eines Grundstückskaufpreises; zu den tatsächlichen Voraussetzungen sog. anschaffungsnaher Aufwendungen

1. Bei der Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude wird der Verkehrswert für das Grundstück einheitlich angesetzt. Es wird nicht differenziert zwischen Hausgrundfläche mit kleinem Umgriff und sonstigen Flächen. 2. Zum anschaffungsnahen Aufwand gehören alle Maßnahmen, die in zeitlicher Nähe zum Erwerb des renovierungsbedürftigen Hauses erfolgen. Ein Herauslösen von Aufwendungen für angeblich "typische Renovierungsmaßnahmen" ist nicht statthaft.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStR Abschn. 157 Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

(Kurzurteil gem. § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -)

I.