OLG Koblenz - Urteil vom 30.09.2004
5 U 557/04
Normen:
StBerG §§ 1 ff ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2005, 128
OLGReport-Koblenz 2005, 128
ZIP 2004, 2101
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 06.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 218/03

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2004 - Aktenzeichen 5 U 557/04

DRsp Nr. 2005/5264

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

»Vom Grundsatz, dass die Verjährung der Ansprüche gegen einen Steuerberater erst mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides beginnt, ist eine Ausnahme zu machen, wenn der Fehler des Steuerberaters den Schaden bereits vorher unmittelbar und unkorrigierbar herbeigeführt hat.«

Normenkette:

StBerG §§ 1 ff ;

Gründe:

I. Der beklagte Steuerberater betreute von Mitte 1990 bis Mitte 1995 die Unternehmen der Familie S......, die klagenden Eheleute sowie die im Jahre 2002 verstorbene Mutter des Klägers, die von diesem allein beerbt wurde.