OLG Dresden - Urteil vom 02.12.1997
14 U 1007/97
Normen:
StBerG § 57a ; BOStB § 11 Abs. 1 ; UWG § 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 1998, 102
wrp 1998, 317
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, - Vorinstanzaktenzeichen 5 HKO 6047/96

Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

OLG Dresden, Urteil vom 02.12.1997 - Aktenzeichen 14 U 1007/97

DRsp Nr. 2005/14728

Berufsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Steuerberaters

»Jedenfalls seit Inkrafttreten der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer vom 2.6.1997 kann die 13,4 x 18 cm große Zeitungsanzeige eines Steuerberaters nicht mehr als berufswidrig untersagt werden.«

Normenkette:

StBerG § 57a ; BOStB § 11 Abs. 1 ; UWG § 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist ein Lohnsteuerhilfeverein, der unter anderem in Chemnitz und Umgebung Beratungsstellen unterhält.

Der Beklagte ist in C und in D als Steuerberater tätig.

Er veröffentlichte in den Ausgaben des "A Anzeigers" von März 1996 und Mai 1996 jeweils inhaltsgleiche und gleichgestaltete Anzeigen, in denen er auf seinen Beruf, seine Anschriften und Fernmeldeanschlüsse sowie verschiedene Tätigkeitsgebiete hinwies. Die Zeitungsinserate, für deren Veröffentlichung der Beklagte jeweils 100,00 DM bezahlte, hatten die Maße 13,4 cm x 18 cm und waren wie nachfolgend wiedergegeben gestaltet.

Es folgt die Abbildung