FG München - Urteil vom 05.12.2001
4 K 3706/01
Normen:
StBerG § 23 Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 640

Bestellung des Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfevereins; Fertigung von Monatsabschlüssen als praktische Tätigkeit i. S. des § 23 Abs. 3 Nr. 2 StBerG; § 23 Abs. 3 Nr. 2 StBerG Voraussetzungen; Versagung der Eintragung vor ... als Leiterin einer Beratungsstelle

FG München, Urteil vom 05.12.2001 - Aktenzeichen 4 K 3706/01

DRsp Nr. 2002/4224

Bestellung des Beratungsstellenleiters eines Lohnsteuerhilfevereins; Fertigung von Monatsabschlüssen als praktische Tätigkeit i. S. des § 23 Abs. 3 Nr. 2 StBerG; § 23 Abs. 3 Nr. 2 StBerG Voraussetzungen; Versagung der Eintragung vor ... als Leiterin einer Beratungsstelle

Fertigte die als Beratungsstellenleiterin eines Lohnsteuerhilfevereins zu bestellende Person u. a. nach den Steuergesetzen nicht vorgeschriebene Monatsabschlüsse, die den zu erstellenden Jahresbilanzen entsprechen und in diese eingehen, gilt dies als praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesbehörden verwalteten Steuern i. S. des § 23 Abs. 3 Nr. 2 StBerG.

Normenkette:

StBerG § 23 Abs. 3 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die vom Kläger genannte Person die für die Bestellung als Beratungsstellenleiterin eines Lohnsteuerhilfevereins erforderliche Qualifikation besitzt.