FG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.11.1999
1 K 197/99
Normen:
FGO § 110 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 512

Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eines Urteils

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.1999 - Aktenzeichen 1 K 197/99

DRsp Nr. 2001/1368

Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eines Urteils

Ergeben sich bei der Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft eines Urteils Zweifel, so sind zur Klärung auch die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts und die Entscheidungsgründe heranzuziehen. Die Berufung darauf und damit die Beschränkung der materiellen Rechtskraft greift aber nicht durch, wenn der Kläger sein Recht in einem früher angestrengten Klageverfahren ohne Rechtfertigung durch besondere Gründe nicht geltend gemacht hat.

Normenkette:

FGO § 110 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Verlust aus Gewerbebetrieb aus dem Jahre 1988 in das Jahr 1993 vorzutragen ist.