I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (Ministerium) verpflichtet ist, die Bestellung des Klägers, Revisionsklägers und Revisionsbeklagten zu 1 (Kläger zu 1) zum Geschäftsführer der Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagten zu 2 (Klägerin zu 2) nach § 17 Abs 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) aF zu genehmigen.
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