BFH - Beschluß vom 10.08.1993 (VII B 68/93) - DRsp Nr. 1996/9880
BFH, Beschluß vom 10.08.1993 - Aktenzeichen VII B 68/93
DRsp Nr. 1996/9880
»Erhebt der Kläger mit der Anfechtungsklage gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen, so ist auf seinen Antrag die Verhandlung gemäß § 74FGO auszusetzen zur Durchführung eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens (Überdenken der Prüfungsentscheidung unter Beteiligung der ursprünglichen Prüfer).«