A. Anrufungsbeschluß des VIII. Senats
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 26.03.1991 VIII R 315/84 (BFHE 166, 7, BStBl II 1992, 472 [Verweis FU: "BStBl II 1992, 472 "]) dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vor, wenn der Erwerber eines Betriebs seine Zusage, den Veräußerer von der Haftung für alle vom Erwerber übernommenen Betriebsschulden freizustellen, nicht einhalten kann, und der Veräußerer deshalb in einem späteren Veranlagungszeitraum aus einem als Sicherheit für eine Betriebsschuld bestellten Grundpfandrecht in Anspruch genommen wird?
II. Sachverhalt
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|